Erstmalig schreiben der KHF / Künstlerhof Frohnau und das Kunstamt Reinickendorf 2019 einen Förderpreis aus. Der Dieter-Ruckhaberle-Förderpreis erinnert an das Leben und Wirken des Künstlers, Kurators und Kulturpolitikers Dieter Ruckhaberle. Sein künstlerisches Werk ist zur Zeit im Museum Reinickendorf zu sehen.
Seit den 1960er Jahren gestaltete Ruckhaberle die Kunstszene (West-) Berlins entscheidend mit und setzte sich unermüdlich für bessere Arbeitsbedingungen für KünstlerInnen ein; immer in der Überzeugung, dass die Freiheit der Kunst nur garantiert ist, wenn KünstlerInnen frei von ökonomischem Druck produzieren können. Ruckhaberle war Mitinitiator und –gründer der IG Medien, der Künstlersozialkasse und zahlreicher Kunstinstitutionen wie der nGbK und der Staatlichen Kunsthalle Berlin, deren Direktor er viele Jahre war. Auch als Künstler schuf Ruckhaberle seit 1958 ein umfangreiches und vielfältiges malerisches Werk zwischen Gegenständlichkeit und Abstraktion, das von einer ebenso poetischen wie kritischen Zeitgenossenschaft und Formensuche zeugt. Er verstarb im Mai 2018 und hinterließ neben seinem künstlerischen Erbe auch sein letztes kulturpolitisches Projekt: den Künstlerhof Frohnau, einer der größten Atelierkomplexe im Berliner Norden, der seit 1998 Künstlerinnen bezahlbare Atelierräume zur Verfügung stellt.
Der Förderpreis lädt KünstlerInnen ein, hier – in der Abgeschiedenheit des Reinickendorfer Waldes und in der Gemeinschaft der KünstlerInnen des Künstlerhofs Frohnau – für zwei Monate zu leben und zu arbeiten. Weiter umfasst der Preis ein Produktionsbudget für die künstlerische Arbeit und eine Einzelausstellung in einem Ausstellungsraum des Bezirks Reinickendorf, oder eine vergleichbare öffentliche Präsentation.
Voraussetzungen:
Die Ausschreibung richtet sich an professionell arbeitende bildende KünstlerInnen unabhängig von Alter, Herkunft oder künstlerischem Medium. Sie richtet sich insbesondere an KünstlerInnen, die ihre künstlerische Weiterentwicklung, bzw. bestimmte Arbeitsvorhaben (z.B. Arbeit an einem bestimmten Thema) anstreben. Kriterien für die Vergabe des Preises sind in erster Linie Qualität, Entwicklungsfähigkeit und Kontinuität.
Die Ausschreibung setzt bewusst keine medialen oder inhaltlichen Beschränkungen und ist explizit offen für interdisziplinäre künstlerische Praktiken. Die teilnehmenden KünstlerInnen sollen sich in der Vergangenheit durch ihre Arbeit ausgewiesen haben und dieses durch 3-5 Arbeitsproben belegen. Die teilnehmenden KünstlerInnen sind an keiner Hochschule immatrikuliert. Auch Künstlergruppen können sich bewerben. Partner und/oder Kinder sind im Gastatelier herzlich willkommen. Eine Förderung im Rahmen des Ruckhaberle-Preises ist nur einmalig möglich.
Umfang der Förderung:
Die Stipendiaten erhalten für den Zeitraum von bis zu 2 Monaten ein voll ausgestattetes, großzügiges Wohnatelier (155qm) auf dem Künstlerhof Frohnau Berlin, sowie ein Produktionsbudget von 2.000 Euro. An den Aufenthalt der Stipendiaten schließt sich eine Einzelausstellung in einem Ausstellungsraum in Berlin Reinickendorf an. Der Atelieraufenthalt kann in der Zeit vom 01.Juli bis zum 31.Dezember 2019 angetreten werden. An- und Abreisekosten können nicht übernommen werden.
Förderer und Jury des Stipendiums:
Der Dieter-Ruckhaberle-Förderpreis ist eine gemeinsame Initiative des Künstlerhof Frohnau e.V. und des Kunstamtes Reinickendorf. Im Gründungsjahr besteht die Jury aus:
Gabriele Horn, Direktorin der Berlin Biennale
Dr. Cornelia Gerner, Leiterin Kunstamt Reinickendorf
Heike Ruschmeyer, Künstlerin und Kuratorin des Dieter Ruckhaberle Nachlasses
Antonia Alampi, Kunsthistorikerin, Autorin, Kuratorin und Künstlerische Co-Direktorin Savvy Contemporary
Kaya Behkalam, Künstler und Vorstand des KHF / Künstlerhof Frohnau e.V.
Auswahl der Bewerber
Die Sichtung/Vorauswahl aller eingehenden Bewerbungen im Hinblick auf die Förderkriterien übernimmt der Vorstand vom Künstlerhof Frohnau. Im Rahmen einer nichtöffentlichen Tagung der unabhängigen Fachjury wird per Mehrheitsentscheid der/die geeignete PreisträgerIn ausgewählt. Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle BewerberInnen per E-Mail informiert. Nur der Name der/des PreisträgerIn werden veröffentlicht.
Antragstellung der Stipendiaten:
Anträge, inklusive aller Anlagen sind in einem PDF, das 5 MB nicht überschreitet, elektronisch einzureichen unter der Adresse: foerderpreis@kuenstlerhof-frohnau.de. Unterlagen in Papierform werden nicht entgegengenommen. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Ausführliche Erläuterung des Arbeitsvorhabens auf Deutsch oder Englisch, max. 2 DIN A 4 Seiten
Bitte nehmen Sie dabei zu folgenden Fragen Stellung: Mit welchem Vorhaben möchten Sie sich während der Stipendienzeit befassen? Wie stellen Sie sich die Abschlussausstellung, bzw. eine alternative öffentliche Präsentation vor? - Lebenslauf
- Dokumentations-/Informationsmaterial bzw. Portfolio über bisherige künstlerische Arbeit. Bitte konzentrieren Sie sich auf nicht mehr als 5 Arbeiten (bzw. Arbeitsserien) aus den letzten fünf Jahren.
Nur Materialien, die den genannten formalen Voraussetzungen entsprechen, können bei der Bewertung berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Auswahl und Förderung eines geeigneten Stipendiaten oder Stipendiatin.
Bewerbungsfrist: 30. April 2019. Bewerbungen, die nach dieser Frist eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Kontakt/Weitere Informationen:
Allgemeine Anfragen: foerderpreis@kuenstlerhof-frohnau.de
Presseanfragen: Anna-Lena von Salomon – presse@kuenstlerhof-frohnau.de